Gericht schützt Sonntagsruhe in Potsdam – Einzelhandel bleibt geschlossen


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagt der Stadt Potsdam die Sonntagsruhe am zweiten und dritten Advent aufzuheben. Es gibt damit einer Klage der Gewerkschaft ver.di statt.
Die Stadt Potsdam hatte mit einer Verordnung für fast das gesamte Stadtgebiet Sonntagsöffnungen für den ersten und zweiten Advent erlaubt. Begründet wurde die Sonntagsöffnungen mit dem erhöhten Publikumsverkehr durch Weihnachtsmärkte in der Innenstadt und auf dem Babelsberger Weberplatz. Eine Aufhebung der Sonntagsruhe, die fast das gesamte Stadtgebiet umfasst, kann jedoch mit nur lokalen stattfindenden Weihnachtsmärkten nicht begründet werden. Dem entsprechend folgte das Gericht dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di.
„Während die Arbeitgeber den Beschäftigten in der aktuellen Tarifrunde Reallohnverluste aufdrücken wollen, will die Stadt Potsdam sie zur Arbeit am Sonntag verdonnern. Wir sind froh, dass das Gericht dem jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Auch die Beschäftigten im Einzelhandel haben ein Recht auf freie Zeit mit Freunden und Familie – gerade in der Vorweihnachtszeit“ erklärt Conny Weißbach, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel für Berlin-Brandenburg.

Nicht verkaufsoffen
© ver.di

Sonntagsschutz versus Ladenöffnung am Sonntag

Die Gremien des Landesfachbereichs Handel Berlin-Brandenburg haben sich in Sachen Ladenöffnung an Sonntagen und Sonntagsschutz wie folgt positioniert:

Anlässlich der laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu den Berliner Allgemeinverfügungen sowie der Verordnungen in den Städten und Gemeinden Brandenburgswegen der Genehmigung von Ladenöffnungen an Sonn- bzw. Feiertagen und des aktuellen Vorstoßes des Handelsverbands Deutschland und seiner Gliederungen und der FDP zur Uminterpretation der Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und 140 des Grundgesetzes beschließen die ver.di Gremien des Handels/Einzelhandels Berlin-Brandenburg folgendes:

1.        Wir fordern, die rechtlichen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Freigabe von Ladenöffnungen an Sonn- bzw. Feiertagen beizubehalten und auf keinen Fall weiter oder erneut zu flexibilisieren. Die für unser Gemeinwohl geltenden gesetzlichen Normen dürfen nicht den Interessen der Händler an weiterer Umsatzsteigerung und weiterer Verfügbarkeit des ohnehin flexibel arbeitenden Personals geopfert werden ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Positionierung.

Handelsverband HDE und die FDP greifen Grundgesetz an

HÄNDE WEG VOM ARBEITSFREIEN SONNTAG!

Der Handelsverband Deutschland (HDE) macht wieder mal öffentlich Druck für noch mehr verkaufsoffene Sonntage als bisher. Wenige Wochen nachdem Amazon dort Verbandsmitglied ohne Tarifbindung geworden ist, drängt sich der Eindruck einer schnell gemeinsam verabredeten Aktion gegen die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe auf. Denn bekanntlich zeigt gerade der Onlineriese starkes Interesse daran, dass das generelle Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit aufgeweicht wird. Das eigentliche Ziel von HDE und Amazon ist es, die Sonntagsruhe ganz zu kippen und die völlige Freigabe der Sonntagsarbeit zu ermöglichen ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen ver.di-Info.

ver.di klagt gegen Sonntagsöffnung

Berlin, 28. August 2018

P R E S S E I N F O R M A T I O N

ver.di klagt gegen 8. Sonntagsöffnung in Berlin

Am heutigen Dienstag, dem 28. August 2018 hat ver.di Berlin-Brandenburg erneut eine Klage und einen Eilantrag gegen die Genehmigungspraxis zu Sonntagsöffnungen in Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigung eines 8. verkaufsoffenen Sonntags am 30. September 2018 anlässlich der Art Week durch die zuständige Senatsverwaltung.

Nach Einschätzung von ver.di ist die Art Week selbst bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht geeignet, das öffentliche Interesse für die Sonntagsöffnung zu begründen, da eine ausreichende Bedeutung für ganz Berlin nicht gegeben ist.

In der Begründung zur Allgemeinverfügung ist angeführt, dass die Veranstaltung Art Week insgesamt bis zu 110.000 Besucher, verteilt auf fünf Tage, anziehen würde.

Es ist daher davon auszugehen, dass an dem Sonntag, dem letzten Tag der Veranstaltung, vielleicht noch 20.000 Besucher zu den Ausstellungen kommen, was im Verhältnis zu 3,5 Millionen Einwohnern Berlins eine zu vernachlässigende Größenordnung ist. Anzunehmen ist auch, dass der größere Teil der 20.000 Besucher aus Berlin kommt. Ein öffentliches Interesse an der Öffnung aller Geschäfte in ganz Berlin und dem Verkauf aller Waren kann die Art Week damit nicht begründen. ver.di hatte bekanntlich bereits gegen die 1. Allgemeinverfügung über 3 Sonntagsöffnungen des ersten Halbjahres 2018 geklagt und im Eilverfahren in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes jedoch aufgehoben. Offen ist noch immer das Hauptsacheverfahren dazu, das in den nächsten Monaten zu erwarten ist und möglicherweise durch mehrere Instanzen geht.

Gerade auch unter diesem Aspekt ist eine weitere Entscheidung im jetzigen Verfahren spannend.

Pressemeldung des ZdK zum Sontagsschutz

23.06.2017

ZdK-Präsident Sternberg: "Sonntagsschutz ist wichtiger Teil unserer Sozialkultur"

"Eine Ausweitung von Ladenöffnungszeiten auf den Sonntag kann schnell in einen Ausverkauf der Kultur unseres Zusammenlebens kippen", warnt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, anlässlich aktueller Debatten.

"Der arbeitsfreie Sonntag ist ein wichtiger und bewährter Teil der Sozialkultur unserer Gesellschaft. Er trägt entscheidend zu deren Zusammenhalt bei, indem er Raum gibt für gemeinsame freie und auch ruhige Zeiten", so Sternberg vor dem ZdK-Hauptausschuss. "Es sind schon genügend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von der Krankenschwester bis zum Lokführer, die aus sachlichen und unabweisbaren Gründen regelmäßig am Sonntag arbeiten müssen. Doch warum ist es vielen so wichtig, dass auch diejenigen, bei denen es keinen Sachzwang gibt, immer häufiger keinen verlässlich arbeitsfreien Sonntag mehr haben? Übrigens: Auch der Onlinehandel liefert erst am Montag aus!"

Sternberg warnte davor, die Debatte nur aus geschäftlicher Perspektive und der Sicht der Konsumenten zu führen, die eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf den Sonntag begrüßen. "Wir müssen den Blick wieder stärker vom Arbeitsschutz und den Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel und ihrer Familien lenken lassen."

Pressestelle Hochkreuzallee 246. 53175 Bonn, Postfach 24 01 41, 53154 Bonn

OVG Berlin-Brandenburg kippt Sonntagsöffnungen in Potsdam

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat heute (Az.: OVG 1 26/17) auf Antrag von ver.di die Verordnung der Stadt Potsdam über Sonntagsöffnungen im Jahr 2017 zu großen Teilen außer Vollzug gesetzt. Damit sind die Sonntagsöffnungen anlässlich des Stadtwerkefestes (2. Juli 2017), der Schlössernacht (20. August 2017) und der Antikmeile (28. Mai und 24. September 2017) offensichtlich verfassungswidrig. Das OVG folgte der Argumentation von ver.di, wonach die räumliche Ausdehnung der Öffnungen auf das gesamte Stadtgebiet durch die Anlässe nicht gerechtfertigt wird. Dies gelte insbesondere bezüglich der Antikmeilen. Hinsichtlich der Schlössernacht fehlt es zudem an einem zeitlichen Bezug. Die Schlössernacht findet am 19. August 2017 statt und endet an diesem Tag mit einem Mitternachtsfeuerwerk. Ein Bezug zur Öffnung am 20. August 2017 ab 13:00 Uhr ist nicht erkennbar.

Lediglich bezüglich der Öffnungen im Dezember 2017 anlässlich der Weihnachtsmärkte konnte das OVG eine offensichtliche Rechtswidrigkeit im Rahmen des Eilverfahren nicht feststellen. Ob die Verordnung auch insoweit rechtswidrig ist, muss damit im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Da der Beschluss unanfechtbar ist, können die Sonntagsöffnungen bis Dezember 2017 in Potsdam auf Grundlage dieser Verordnung nicht stattfinden.

„Wir begrüßen die Entscheidung des OVG als weiteren wichtigen Schritt zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Der arbeitsfreie Sonntag ist für die Beschäftigten, aber auch die Gesellschaft insgesamt von ganz erheblicher und zunehmender Bedeutung und sollte daher nicht im Interesse der weiteren Ökonomisierung des Lebens geopfert werden. “ sagt Erika Ritter, ver.di Landesfachbereichsleiterin Handel, Berlin-Brandenburg. „Wir hatten die Stadt Potsdam im Vorfeld auch sehr deutlich auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen. Diese Bedenken wurden von der Stadt ignoriert. Wenn das OVG nunmehr in einem Eilverfahren feststellt, dass die Verordnung in weiten Teilen offensichtlich verfassungswidrig ist, ist dies eine Blamage für die Stadt. Dafür trägt die Stadt die alleinige Verantwortung.“ so Erika Ritter weiter.

Medieninfo vom 17. 05. 2017 zum Sonntagsschutz

ver.di begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Sonntagsöffnungen - Sonntagsschutz gestärkt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 8 CN1.16) zu Sonntagsöffnungen. Das Gericht stellte fest, dass eine Verordnung der Stadt Worms, mit der Sonntagsöffnungen am 29. Dezember 2013 in Worms genehmigt worden waren, rechtswidrig ist und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, wonach Sonntagsöffnungen nur dann zulässig sind, wenn dafür ein hinreichend gewichtiger Sachgrund besteht, der selbst prägend für den Sonntag ist. ver.di hatte gegen die Verordnung der Stadt Worms geklagt.

"Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz. Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass für jede Sonntagsöffnung ein wirklich hinreichender Anlass existieren muss. Ökonomische Interessen der Händler oder das Interesse, einkaufen zu gehen, reichen alleine nicht aus. Leider genehmigen bundesweit viele Kommunen Sonntagsöffnungen, die absehbar rechtswidrig sind, weil oft nur Scheinanlässe für die Ladenöffnungen herhalten müssen. Diese Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung muss ein Ende haben. Dann hätten alle Beteiligten Planungssicherheit und Klagen gegen absehbar rechtswidrige Sonntagsöffnungen wären überflüssig. Der Sonntagschutz ist ein hohes gesellschaftliches Gut, das der ökonomischen Verwertung Grenzen setzt und damit allen Beschäftigten in der Frage des Arbeitsschutzes zugutekommt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. 

In dem Verfahren war es auch um die Frage gegangen, ob das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig ist, weil darin kein Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen geregelt ist (§ 10 LadÖffnG). Hier stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig sind und somit ebenfalls eines Sachgrundes bedürfen. Soweit Regelungen in anderen Landesgesetzen auf einen Anlassbezug verzichten, bedeutet die Entscheidung unabhängig von der Frage, ob diese Regelungen verfassungskonform sind, dass Sonntagsöffnungen gleichwohl nur dann zulässig sind, wenn ein hinreichender Sachgrund vorliegt, der der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts genügt. 

"Das Urteil macht also auch deutlich, dass alle Bestrebungen, die Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen in den Landesgesetzen weiter zu lockern, durch den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz ins Leere laufen", sagte Nutzenberger. 

Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Eva Völpel
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011 und -1012
Fax: 030/6956-3001

Presseinfo vom 27. April 2017

ver.di fordert mehr Verantwortung für den Sonn- und Feiertagsschutz in Brandenburg

Gegen den Widerstand von ver.di und den Kirchen hat der Brandenburger Landtag mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes deutliche Erleichterungen für Sonntagsöffnungen per Gesetz ermöglicht. So wurde die Zahl von Sonn- und Feiertagsöffnungen je Gemeinde von bisher sechs auf nun maximal zehn erhöht und für bis zu fünf gemeindeteilbezogene Ladenöffnungen diese sogar erleichtert. „Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass keines der im Gesetzentwurf vorgegebenen Ziele durch die Gesetzesnovelle erreicht werden wird. So wurde leichtfertig ein weiteres Stück verfassungsmäßigen Sonntagsschutzes geopfert, um Unternehmerinteressen an vermeintlich mehr Umsatz nachzugeben. Gewerkschaftliche Forderungen nach Begrenzung des Arbeitnehmereinsatzes an Sonntagen pro Jahr wurden genauso wenig aufgegriffen, wie den Ausschluss von Sonntagsöffnungen an Wahlsonntagen oder Abstimmungssonntagen bei Volksbegehren und ähnlichem oder gesetzlichen Feiertagen“, sagt Erika Ritter, Fachbereichsleiterin Handel bei ver.di Berlin-Brandenburg.

ver.di fordert nun, dass die Landesregierung mehr Verantwortung für den verfassungsmäßigen Sonntagsschutz übernimmt, indem sie sich mindestens jährlich über die Dimension der Sonn- und Feiertagsöffnungen einen Überblick verschafft. Insbesondere soll bilanziert werden, wie viele Sonn- und Feiertagsöffnungen für welche konkreten Anlässe durch die Kommunen zugelassen wurden und wie viele Unternehmen die Sonderöffnungszeiten genutzt haben. Außerdem wäre zu erfassen, wie viele Arbeitnehmer/innen zu solchen Sonderöffnungszeiten eingesetzt wurden und wie viele Kontrollen mit welchen Ergebnissen durch die zuständige Landesoberbehörde für Arbeitsschutz und die kommunalen Ordnungsbehörden stattgefunden haben.

Für Rückfragen:
Erika Ritter, Landesfachbereichsleiterin Handel in Berlin-Brandenburg, Tel: 0172 / 3977 100.

Presseinfo vom 14. Febr. 2017

Berlin, 14. Februar 2017
Nr. 30

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb.verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Ausschusssitzung im brandenburgischen Landtag:
ver.di gegen Novelle des Ladenöffnungsgesetzes

Am morgigen Mittwoch, dem 15. Februar 2017 findet im brandenburgischen Landtag eine Anhörung zur geplanten Novelle des Ladenöffnungsgesetzes statt. ver.di lehnt bekanntlich den vorliegenden Gesetzentwurf ab, wonach eine Erweiterung der bisherigen sechs Öffnungssonntage aus besonderem Anlass je Gemeindegebiet auf bis zu zehn Sonn- und Feiertage zugelassen würde. Auf keinen Fall wird sich ver.di an einem Prozedere beteiligen, das zu einer weiteren Verschlechterungen beim Ladenöffnungsgesetz in Brandenburg führt, zumal der Gesetzgeber die schon jetzt hoch flexibel arbeitenden Beschäftigten nicht vor einem häufigeren Einsatz an Sonntagen schützt.

„Der Sonntag als letzter freier Tag der Woche, der fest planbar für die Beschäftigten im Einzelhandel noch existiert, hat eine besondere Bedeutung. Er ist eine soziale Errungenschaft, die in vollem Umfang erhalten bleiben muss und hinter der wirtschaftliche Interessen und Kundeninteressen grundsätzlich zurückstehen müssen. Dies ist vor dem Hintergrund der inzwischen hoch flexibel arbeitenden und in der übergroßen Mehrheit weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel mit einem hohen Anteil meist unfreiwilliger Teilzeit, ausgedünnter Personaldichte und hohen und weiter wachsendem Arbeits- und Leistungsdruck dringend zu beachten. Mit mehr als 76.000 Beschäftigten im Jahr 2016 - ohne Kfz.-Handel und Tankstellen - beeinflusst die beabsichtigte Gesetzesänderung die Arbeitsbedingungen eines großen Teils der in Brandenburg tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, wird Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel, in ihrer Stellungnahme vor dem Ausschuss mitteilen .

Die zulässigen Ladenöffnungszeiten an den Werktagen Montag bis Samstag „rund um die Uhr“ alleine würden bereits ausreichen, um sowohl Bevölkerung als auch Touristen mit Waren zu versorgen. Bei Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Regelung ist somit eine Versorgung sowohl der Bevölkerung als auch der Touristen hervorragend gewährleistet. Einer Regelung von weitergehenden (flexiblen) Ausnahmen von der Sonntagsruhe bedarf es nicht.

„Es ist kein Zufall, dass die Großen der Branche besonders häufig Vorteile durch Sonntagsöffnungen generieren, während kleine Einzelhändler in dezentralen Lagen häufig nicht in der Lage sind, sich derartige Vorteile zu sichern und dadurch Nachteile im Wettbewerb erleiden. Diese Schieflage wird durch das vorgelegte Gesetz weiter befördert“, so Erika Ritter.

Anlass: 23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, 15. Februar 2017, 10:00 Uhr, Landtag Brandenburg, Raum: 1.050, Tagesordnung: Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 6/5274, Öffentliche Anhörung.

Für Rückfragen:
Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel, Tel.: 030 / 88664402, mobil: 0172 / 3977100.

Positionen: Es reicht schon längs!

Mehr Sonntage in Brandenburg?! Nicht mit uns!

Auf Betreiben des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) plant das LINKE-geführte Arbeitsministerium unter Diana Golze eine Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetze. Die Änderung sieht eine Ausweitung von Sonntagsarbeit vor . Wir, die Gewerkschaft ver.di, sind strikt dagegen ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Info.

Positionen: Sonntags? Nein, danke!

Wir sind gegen Sonntagsarbeit im Einzelhandel,
weil ... wir zuallererst an die Beschäftigten im Einzelhandel denken. Und nicht an die Umsätze und Profite der Unternehmen.
weil ... der Sonntag der letzte verbliebene Wochentag ist, an dem die Beschäftigten gemeinsame Freizeit und Aktivitäten mit Familie, Freunden, Bekannten, in Vereinen, ehrenamtliche Tätigkeiten und für Gewerkschaftsarbeit ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Info.

Presseinfo zum Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz

Berlin, 20. Oktober 2016
Nr. 122

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb.verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

ver.di gegen Novelle des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

ver.di hat jetzt an den brandenburgischen Ministerpräsidenten Woidke geschrieben und eindeutig mitgeteilt, dass die Gewerkschaft den vorliegenden Gesetzentwurf zum Ladenöffnungsgesetz kategorisch ablehnt. Der Entwurf würde eine Erweiterung der bisherigen sechs Öffnungssonntage aus besonderem Anlass je Gemeindegebiet auf bis zu zehn Sonn- und Feiertage zulassen „Auf keinen Fall wird sich ver.di an einem Prozedere beteiligen, das zu einer weiteren Verschlechterungen beim Ladenöffnungsgesetz in Brandenburg führt.
Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen spricht sich ver.di grundsätzlich gegen Sonn- bzw. Feiertagsarbeit aus“, sagte Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel.

ver.di hat viele Jahre einem Prozess Zeit gegeben, in dem das geltende Ladenöffnungsrecht durch die Städte und Gemeinden nach Buchstaben und Geist erlernt und durchgesetzt werden sollte. Dieser Prozess ist letztlich daran gescheitert, dass die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden nicht ausreichend bereit waren, das Sonntagsarbeitsverbot zu respektieren und die Verordnungen entsprechend der Rechtslage abzufassen und durchzusetzen. Vielmehr wurde immer deutlicher, dass kommerziellen Interessen in den Verwaltungen der Vorrang gegeben wurde. Gestoppt wurde dieses Handeln erst durch die erfolgreiche Klage von ver.di beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg. Umso mehr verstehen wir die gesetzliche Initiative zu Verschlechterungen beim Ladenöffnungsgesetz als Versuch, die hergestellte Rechtslage zu revidieren, die den Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen in den Mittelpunkt stellt.
ver.di kündigte an, sowohl die neue gesetzliche Regelung, sofern sie so verabschiedet wird, als auch die darauf fußenden einzelnen Verordnungen der Städte und Gemeinden auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Mit Blick auf Verfahren in anderen Bundesländern, zuletzt in Erfurt, sieht ver.di den dann folgenden Prozessen vor den Verwaltungsgerichten sehr optimistisch entgegen.

Für Rückfragen:
Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel, Tel.: 030 / 88 66 4402, mobil: 0172 / 397 71 00.

Presseinfo zu geplanten Veränderungen bei Sonntagsöffnungen

Berlin, 14. September 2016
Nr. 101

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb.verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

ver.di gegen geplante Veränderungen bei Sonntagsöffnungen in Brandenburg

Die brandenburgische Landesregierung plant, das Ladenöffnungsgesetz zu lockern und stadtteilbezogene Ladenöffnungen am Sonntag zuzulassen. Gegen diese Pläne gibt es Widerstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die Gewerkschaft lehnt eine weitere Lockerung des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes ab. Nach dem Gesetz dürfen Geschäfte jährlich an höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr geöffnet werden. Die entsprechenden Tage sind behördlich festzusetzen. In der Konsequenz würde das bedeuten, dass es in einer Stadt je nach Zahl der Stadtteile ein Vielfaches von sechs Sonntagsöffnungen gibt. Das widerspricht der Intention des Sonntagsschutzes nach dem Grundgesetz.

„Die bereits gesetzlich zulässigen Sonntagsöffnungen sechs Mal pro Jahr sind für die Beschäftigten und ihre Angehörigen eine starke Belastung“, so Susanne Feldkötter, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Potsdam-Nordwestbrandenburg. Im Einzelhandel im Land Brandenburg sind rund 74.500 Personen tätig. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten ist weiblich. Auch der Anteil an Teilzeitbeschäftigung in der Branche ist überproportional hoch.

Nach Auffassung von ver.di sind die Anlässe, die bislang – z.B. für die Landeshauptstadt Potsdam für 2017 – genannt wurden, allesamt nicht geeignet, um einer ausnahmsweisen Ladenöffnung zuzustimmen. Bei ihrer Ablehnung stützt sich die Gewerkschaft u.a. auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009. Das Gericht hatte neben der religiösen Funktion auch auf die soziale Bedeutung des Sonntags und die damit verbundene Taktung des sozialen Lebens verwiesen und die grundlegende Bedeutung der ganztägigen kollektiven Arbeitsruhe betont. Daher ist die ausnahmsweise Sonntagsöffnung an besondere Kriterien gebunden. Das wirtschaftliche Interesse der Händler oder das Kaufinteresse von Kunden sind keine Sachgründe.

ver.di fordert die rot-rote Landeregierung auf, den Konflikt nicht weiter zu schüren. Ein Kniefall vor den Interessen der Händler würde die Arbeitsbedingungen der zahlreichen Einzelhandelsbeschäftigten weiter verschlechtern.


Für inhaltliche Rückfragen:
Susanne Feldkötter, Geschäftsführerin des ver.di-Bezirks Potsdam-Nordwestbrandenburg, Tel.:0331 / 275 74-14, mobil: 0175 / 430 72 66 oder Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel, mobil: 0172 / 397 71 00.

Presseinfo - Sonntagsöffnung: ver.di begrüßt OVG-Entscheidung


Berlin, 25. März 2015
Nr. 47

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

OVG kippt Sonntagsöffnung in Potsdam

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf Antrag von ver.di mit Beschluss vom heutigen Tage (25. März 2015, Az. OVG 1 S 19/15) die Verordnung der Stadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 außer Vollzug gesetzt. Dies begründet dass OVG damit, dass der gestellte Eilantrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und die Außervollzugsetzung geboten ist, damit die geplante Öffnung der Geschäfte am kommenden Sonntag, dem 29. März 2015 in Potsdam unterbleibt.

ver.di begrüßt die Entscheidung des OVG und sieht sich mit der Entscheidung in der Auffassung bestätigt, dass bei Vorliegen entsprechender Gründe auch dann pro Gemeinde insgesamt lediglich sechs Sonntage im Jahr als verkaufsoffene freigegeben werden dürfen, wenn die einzelnen Öffnungen auf bestimmte Stadtbereiche begrenzt werden. Damit wird der verbreiteten Praxis, durch Begrenzung der jeweiligen Öffnungen auf einzelne Stadtbezirke insgesamt mehr als sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet zu genehmigen, ein Riegel vorgeschoben. Damit dürften auch vergleichbare Verordnungen in anderen brandenburgischen Gemeinden rechtswidrig sein.

Für Rückfragen
Uwe Diedrich, zuständiger Sekretär im ver.di-Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, mobil: 0170 / 57 48 539.

Presseinfo zur Sonntagsverordnung

Berlin, 10. März 2015
Nr. 26

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

ver.di klagt gegen Potsdamer Sonntagsverordnung

Entgegen der bisherigen Praxis und der Weisungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg hat die Stadt Potsdam für 2015 insgesamt zehn Sonntage für Sonntagsladenöffnungen freigegeben. Damit verstößt die Stadt Potsdam gegen § 5 Abs. 1 des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, das nur höchstens sechs Sonntage für eine ausnahmsweise Ladenöffnung wegen des Vorliegens besonderer Ereignisse zulässt. ver.di hat daher vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Potsdamer Verordnung einen Antrag gestellt.

Nach Auffassung von ver.di ist das Gesetz gerade auch in der Landeshauptstadt Potsdam wegen der Signalwirkung ins ganze Land einzuhalten. Sonntage dürfen nur bei Vorliegen von besonderen Ereignissen freigegeben werden, um die Arbeitsruhe an Sonn-und Feiertagen besonders zu schützen. Dies ist Verfassungsauftrag und entsprechend zu respektieren. Daneben müssen Verkäuferinnen und Verkäufer an dem als letzten freien gemeinsamen Tag einer Woche vor arbeitstäglicher Verfügbarkeit geschützt werden, da sie an allen anderen Tagen der Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen.

Für Rückfragen
Uwe Dietrich, zuständiger Sekretär im ver.di-Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, mobil: 0170 / 57 48 539.

Medieninfo zur Sonntagsarbeit

Bundesverwaltungsgericht stärkt arbeitsfreien Sonntag

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Freigabe der Sonntagsarbeit durch die hessische Bedarfsgewerbeverordnung deutlich einzuschränken (Az.: 6 CN 1.13). Darüber hinaus sei es besonders erfreulich, dass die Richter der Gewerkschaft ein Verbandsklagerecht zugestanden hätten. „Der arbeitsfreie Sonntag ist eine soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar“, sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für den Handel, am Donnerstag. „Wir erwarten, dass jetzt der Bundesgesetzgeber seine Kompetenz nutzt und eine bundeseinheitliche rechtlich tragfähige Regelung auf den Weg bringt.“ ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Info.

ver.di-Medieninfo zum langen Donnerstag

25 Jahre langer Donnerstag: Ausweitung der Arbeitszeiten hat
Arbeitsbedingungen verschlechtert

Mehr dazu unten als Download.

"Die Welt" zum Thema Sonntagsarbeit

Der Anteil an Sonntagsarbeit steigt, jeder vierte Arbeitnehmer muss am Wochenende arbeiten. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes waren es 2012  rund 11,5 Millionen. Im Vergleich: seit 1995 ist der Anteil um 3,8 Millionen gestiegen. Es sind längst nicht nur Beschäftigte in den Gesundheits- und Pflegebereichen, in den Wasser- und Energieunternehmen oder in der Gastronomie. Besonders hoch ist die Steigerung der Wochenend- bzw. Sonntagsarbeit im Handel. zum Artikel >>

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