Tarifinfo Mai 2017

Esprit erkennt alle regionalen Flächentarifverträge für den Einzelhandel an - und zwar rückwirkend zum 01. April 2017

Esprit hatte letztes Jahr kurz nach Weihnachten den am 11. März 2013 mit unseren in ver.di organisierten Kolleginnen und Kollegen vereinbarten Anerkennungstarifvertrag zum 31. März 2017 gekündigt.

Zur Erinnerung: Vier Mal musste sich unsere Bundestarifkommission mit einem Antrag von Esprit auf Verhandlung eines Sanierungstarifvertrages auseinandersetzen. Sie gelangte am 2. Juli 2015, am 6. April 2016, am 11. Oktober 2016 und am 3. Februar 2017 immer wieder zum Ergebnis, dass die Not- und Härtefallregelungen von ver.di einen solchen Sanierungstarifvertrag nicht zulassen ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Tarifinfo.

Ein Super-Erfolg: Geschäftsführung sagt Anerkennungstarifvertrag zu

Alle zu vielfältigen Aktionen bereiten Kolleginnen und Kollegen bei Esprit haben kurz vor Ostern einen Super-Erfolg eingefahren: Am 11. April hat die Geschäftsführung in einem Schreiben des Verhandlungsführers Dr. Seitz an ver.di mitteilen lassen, dass sie mit sofortiger Wirkung den Abschluss eines Anerkennungstarifvertrages zusagt ...

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ESPRIT Tarif News 3/2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Deine Tarifkommission hat sich in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2017 in Frankfurt erneut ausführlich mit dem Begehren des Arbeitgebers bezüglich eines Sanierungstarifvertrages auseinandergesetzt. Sie ist zum Ergebnis gelangt, dass die Not- und Härtefallregelungen von ver.di einen solchen Sanierungsvertrag nicht zulassen.

Esprit hat den Unternehmenstarifvertrag zum 31. März 2017 gekündigt. Die darin in Bezug genommenen regionalen Flächentarifverträge müssen deshalb ab dem 01. April 2017 von den Kolleginnen und Kollegen erkämpft werden, für die sie jeweils gelten, zum Beispiel der Lohntarifvertrag von Baden-Württemberg von den Beschäftigten in dieser Region.

Verzicht ist kein geeignetes Mittel, weder für das Unternehmen, um wettbewerbsfähiger zu werden, noch für die Beschäftigten: Der Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel darf nicht auf ihrem Rücken ausgetragen werden.

Alle brauchen Löhne und Gehälter, die jetzt für ein gutes Leben reichen und in Zukunft vor Altersarmut schützen. Deshalb müssen wir nun in den einzelnen Tarifgebieten die Anerkennung der jeweiligen regionalen Flächentarifverträge fordern und durchsetzen.

Es liegt auch in Deiner Hand, durch Dein Engagement ver.di zu unterstützen.

Organisiere Dich jetzt und engagiere Dich für eine bessere Zukunft!

V.i.S.d.P.: Cosimo-Damiano Quinto, ver.di-Bundesfachbereich Handel, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

ESPRIT Tarif News 2/2017

Über lange Nasen und kurze Beine…

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
General Manager Germany, Head of Retail Germany und Head of HR German Markets haben euch in einem gemeinsamen Mitarbeiterbrief vom 9. Januar 2017 mitgeteilt, dass eure “aktuellen Arbeitskonditionen … denen des jeweils aktuell geltenden Tarifvertrages entsprechen”, und zwar völlig “unabhängig davon, ob ihr Gewerkschaftsmitglied seid oder nicht.”
Damit ist nichts gesagt: Wir hoffen doch sehr, dass Esprit sowohl die für alle ver.di-Mitglieder unmittelbar und zwingend geltenden Tarifverträge als auch die Einzelarbeitsverträge, die auf diese Tarifverträge Bezug nehmen, aktuell einhält. Mehr hat euer Arbeitgeber nicht zugestanden ...

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ESPRIT Tarif News 1/2017

Kündigung des Unternehmenstarifvertrags - Welche Auswirkungen hat die Kündigung des Tarifvertrags für Beschäftigte und ver.di-Mitglieder bei Esprit?

Bis zum 31. März 2017 gilt unser Unternehmenstarifvertrag für alle ver.di-Mitglieder wie ein Gesetz. Das heißt: unmittelbar und zwingend – ohne dass es einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bedarf.
Für noch nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte gilt hingegen ausschließlich das, was einzelarbeitsvertraglich geregelt ist. Der Unterschied ist, dass ein Arbeitsvertrag jederzeit mittels einer Änderungskündigung geändert werden kann, unabhängig davon, ob ein Tarifvertrag gekündigt wurde oder nicht ...

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ESPRIT Tarif News

Esprit Tarifinfo Sept. 2016

Kündigt Esprit den Tarifvertrag?
Und täglich grüßt das Murmeltier: Am 19. März 2015 stellte Esprit bei ver.di einen Antrag auf Verhandlungen eines Sanierungstarifvertrages. Die Bundestarifkommission sah in seiner Sitzung vom 02. Juli 2015 keinen Verhandlungsbedarf. Am 25. November 2015 stellte Esprit einen zweiten Antrag für einen Sanierungstarifvertrag. Erneut kam die Tarifkommission am 06. April 2016 zum Ergebnis, dass die Bedingungen für einen Sanierungstarifvertrag bei Esprit nicht vorliegen. Nicht genug damit, beschäftigt sich nun die Tarifkommission am 11. Oktober 2016 zum dritten Mal mit der Frage, ob Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag geführt werden sollen. Davor findet am 29. September 2016 eine Beratung des GBR und WA mit einer Wirtschaftsprüferin statt, ob die vom Unternehmen vorgetragene wirtschaftliche Notsituation wirklich existiert ...

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