Schutzmaßnahmen zu Hygiene und Gesundheit

Mehrfach erreichen uns Fragen wie die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen in den noch geöffneten Verkaufsstellen aussehen sollen. Das sind ein paar Anregungen:

·        wie das Abstandsgebot eingehalten werden kann HIER

·        wie Kassiererinnen besser geschützt werden können: bei Aldi Süd und Rewe werden gerade in den ersten Filialen Plexiglasscheiben an den Kassen zwischen Kassierer*in und Kunden montiert. Mehr hat dazu die Lebensmittelzeitung berichtet HIER.

·        Desinfektionsgeräte am Markteingang für die Kund*innen und ausreichend Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, eventuell auch Mundschutzmasken für die Kassierer*innen und die Kolleg*innen an den Bedientheken

·        bargeldloses Bezahlen

·        befristete Zuweisung von Arbeiten für Risikobeschäftigte mit Vorerkrankungen, die keinen oder wenig Kontakt zu anderen Personen erfordern

·        Einstellung von Sicherheitspersonal und Regelungen, wie viel Kunden die Märkte gleichzeitig betreten dürfen

·        Einräumen der Möglichkeit jederzeit Hände zu waschen und zu desinfizieren gerade für Kassierer*innen

-        Jede*r Arbeitgeber*in ist gut beraten, das eigene Personal vor Ansteckung zu schützen. Mit infizierten Kolleg*innen sind Läden nicht mehr zu öffnen!

-        Außerdem dürfen Arbeitgeber nicht vergessen, was ihre Beschäftigten aktuell Hervorragendes leisten. Dafür brauchen Beschäftigte auch Anerkennung, z. B. in Form von Boni, Gutscheinen oder Sonderzuwendungen … Bei Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft im mehrfach zweistelligen Prozentbereich muss auch für die, die diese Arbeit leisten, was drin sein.

-        Achtung! Auch in Krisenzeiten gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vollumfänglich. Führungskräfte, die etwas anderes behaupten, liegen falsch! Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die ihnen möglichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchzuführen.

ver.di Kampagnen