Gewährleistung von Abstandsgeboten

In Bereichen mit Kundenkontakten, insbesondere an den Kassen, sind die Arbeitgeber aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Gewährleistung von Abstandsgeboten, Schutzmaßnahmen) zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen, um Infektionen zu vermeiden. Die Betriebsräte bestimmen dies mit und sollten initiativ auf ihre Arbeitgeber zugehen.

ver.di Kampagnen