Auf den nachfolgenden Seiten informieren wird euch über

  • den aktuellen Stand der Tarifrunde
  • Betriebe und Unternehmen
  • und die gesamte Branche

ver.di-Information für die Beschäftigten im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel

Info für die Beschäftigten des Handels zum Kurzarbeitergeld

Was gilt bei Arbeitsausfall durch Corona?
Auch wenn keine Quarantäne-Maßnahmen verhängt werden, kann es durch das Virus zu Störungen im Betriebsablauf kommen. Können Arbeitnehmer*innen in einer solchen Situation nicht beschäftigt werden, gilt Folgendes:

- Der Arbeitgeber trägt das sogenannte „Betriebsrisiko“.

- Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer*innen auch dann die vereinbarte Vergütung gemäß § 615 BGB* zahlen, wenn er deren Arbeitsleistung nicht einsetzen kann.

- Voraussetzung ist stets, dass einzelne Beschäftigte grundsätzlich zur Arbeitsleistung bereit und in der Lage wären, also zum Beispiel nicht aufgrund von Krankheit ohnehin arbeitsunfähig sind.

Darf ein Arbeitgeber „Zwangsurlaub“ anordnen?
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Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen ver.di-Info.

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