Sonntagsschutz versus Ladenöffnung
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PRESSEMITTEILUNG vom 16. März 2022

Sonntagsöffnungen in Berlin: Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Anlassrechtsprechung des BVerwG auch in Berlin anzuwenden!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am heutigen Mittwoch, dem 16. März 2022 entschieden, dass die von ihm entwickelten Kriterien zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen im Grundsatz auch in Berlin anzuwenden sind. Damit hat es die Argumentation des Landes Berlin zurückgewiesen, wonach die Rechtsprechung des BVerwG zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen wegen der besonderen Bedeutung der Stadt auf Berlin nicht anwendbar sei. (Aktenzeichen 8 C 6.21).

Dementsprechend kommt es für die Rechtmäßigkeit von anlassbezogenen Sonntagsöffnungen in Berlin zukünftig insbesondere darauf an, dass die Zahl der von der Anlassveranstaltung selbst angezogenen Besucher die Zahl derjenigen Personen übersteigt, die allein der Ladenöffnung wegen kämen. Dies gilt nach der Entscheidung auch dann, wenn der räumliche Bereich der Öffnung ausnahmsweise wegen der besonderen Bedeutung der Veranstaltung nicht auf das Umfeld der Veranstaltung begrenzt werden muss.

Auch wenn im konkreten Fall die Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018 aufgrund der bindenden Sachverhaltsfeststellungen des OVG als rechtmäßig anerkannt wurden, begrüßt ver.di die Klarstellung ausdrücklich:

„Für uns hat der Schutz des Sonntags als dem letzten arbeitsfreien Tag im Handel einen sehr hohen Stellenwert. Seit Jahren gibt es ein großes Interesse von großen Handelsunternehmen und ihren Lobbyisten, den grundgesetzlich verankerten Schutz des Sonntags zu Fall zu bringen. Im Interesse der Beschäftigten im Handel, deren Arbeitsbedingungen sich in den vergangenen Jahren durch die Ausweitung der Öffnungszeiten immer weiter verschlechtert hat, stellen wir uns dieser Kommerzialisierung entgegen. Der Sonntag muss im Handel grundsätzlich arbeitsfrei bleiben, Sonntagsöffnungen dürfen nur ausnahmsweise genehmigt werden“, sagte Conny Weißbach, Fachbereichsleiterin Handel im ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg.

ver.di hatte Ende 2017 vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Allgemeinverfügung des Landes Berlin zu Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018 geklagt (VG Berlin, Urt. v. 05.04.2019, VG 4 K 527/17) und Recht bekommen. Es ging um die Sonntagsöffnung am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018. Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass die Allgemeinverfügung der Stadt rechtswidrig war. Entgegen der gesetzlichen Vorgaben bestünde an den betreffenden Sonntagen kein „öffentliches Interesse“ an Sonntagsöffnungen im gesamten Stadtgebiet. Die von der Stadt genannten Anlässe für die Sonntagsöffnungen (Grüne Woche und Sechstagrennen, Berlinale, ITB) würden sich nicht im gesamten Stadtgebiet als prägend auswirken. Auch bestünde bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, kein Anlass, über die werktäglichen Öffnungsmöglichkeiten hinaus weitere Öffnungen an Sonntagen zu gestatten.

Damit folgte das Gericht weitgehend der Argumentation von ver.di, dass die bemühten Veranstaltungen keinen Anlass böten, um deswegen Elektromärkte oder Möbelhäuser stadtweit öffnen dürften. ver.di sah und sieht in einer derartigen Genehmigungspraxis des Senats einen grundsätzlichen Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz. Seit Jahren würde in Berlin gegen geltendes Ladenöffnungsrecht verstoßen, teilte ver.di damals mit. Die Gewerkschaft sah dabei weniger im Berliner Ladenöffnungsgesetz das Problem, sondern in seiner Anwendung. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2009 klargestellt hatte, dass weder das Umsatzinteresse von Händlern noch das Einkaufsinteresse von Kunden eine Ladenöffnung am Sonntag begründen können, wurde dennoch seither genau das gemacht. Nichtige oder bezugslose Anlässe mussten dafür herhalten, dass die Läden an acht vom Senat allgemein genehmigten Sonntagen Umsatz machen konnten. So wurde nicht nur in Berlin, sondern auch anderswo verfahren,
was über Jahre bundesweit zu einer Reihe von Gerichtsurteilen von Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht gegen eine derartige Öffnungspraxis führte.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Landes Berlin am 23. Januar 2018 dann beschlossen (OVG Berlin-Brandenburg, 1 S 4/18), die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 5. April 2019 (VG Berlin, Urt. v. 05.04.2019, VG 4 K 527/17) aufzuheben. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine Rechtswidrigkeit, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, nicht zu erkennen sei. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes sei die Anlassrechtsprechung des BVerwG auf Berlin nicht anwendbar. Gegen diese Entscheidung hat ver.di wegen der besonderen Bedeutung Revision beim BVerwG erhoben. Dieses hat nun entschieden, dass entgegen der Auffassung des OVG die Anlassrechtsprechung grundsätzlich auch in Berlin anzuwenden ist.

„Auch wenn das BVerwG die Revision im Ergebnis zurückwies, hat das heutige Urteil für uns eine wesentliche Bedeutung. Mit dem Urteil stellt das BVerwG klar, dass die von ihm entwickelten Grundsätze zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen auch in Berlin anzuwenden sind. Einmal mehr unterstreicht das Gericht damit den Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Diesen gilt es zu schützen, da dieser in einer Zeit zunehmender Kommerzialisierung aller Lebensbereiche für den Einzelnen und die Gesellschaft eine erhebliche Bedeutung hat. Insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel sind aufgrund der Ausweitung der Öffnungszeiten an Werktagen und der übrigen Verdichtung der Arbeit in zunehmendem Maße auf den arbeitsfreien Sonntag als letztem Tag in der Woche, an dem diese regelmäßig frei haben, angewiesen“, so Conny Weißbach.

Presseinfo vom 13. November 2020

ver.di: Rote Karte für Forderungen nach weiterer Sonntagsöffnung

„Wir zeigen den zweifelhaften Vorschlägen, an allen Adventssonntagen die Geschäfte zu öffnen, die rote Karte. Die Handelslobbyisten versuchen immer wieder mit allem möglichen Tricks, die Sonntagsschließung auszuhebeln. Wir sagen aber ganz klar, dass Handelsprofite kein Grund sind, den letzten freien Tag im Einzelhandel zu opfern“, sagt Erika Ritter, für den Handel in Berlin-Brandenburg zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin.

„Alle haben's kapiert, nur die Handelsvertreter, die IHK und die FDP nicht: Infektionsschutz bedeutet, Kontakte zu minimieren und keine Anlässe für zusätzliche Kontakte schaffen. Verantwortliches Handeln in dieser Zeit heißt, gerade im Handel auf dem Teppich zu bleiben und sich darüber zu freuen, dass bisher kein kompletter Lockdown erlassen wurde“, so Erika Ritter weiter.

Der Frequenzrückgang in den Einkaufsstraßen und Geschäften ist sehr deutlich. Die Kundinnen und Kunden gehen viel seltener und kürzer einkaufen, weil sie aus Infektionsschutzgründen nicht notwendige Kontakte vermeiden wollen. Die Menschen sind viel vernünftiger und beherzigen die Hinweise zum Gesundheitsschutz, als sich das die Handelslobbyisten eingestehen wollen.

Verkäuferinnen und Verkäufer sind ohnehin einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Jetzt geht es darum, die Beschäftigten – so gut es geht – zu schützen. Auch deswegen ist ver.di gegen zusätzliche Sonntagsöffnungen. „Wirtschaftlich können zusätzliche Sonntagsöffnungen vor Weihnachten die gesunkenen Umsätze vieler Unternehmen des Jahres ohnehin nicht retten. Die Ursachen dafür liegen in der Pandemie selbst, bei den ausbleibenden Touristenströmen und in der gesunkenen Kaufkraft infolge von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Das wissen auch die Lobbyisten, denen es darum geht, die Pandemie für ihren Zweck, nämlich die Aushöhlung des Sonntagsschutzes und gänzliche Freigabe der Ladenöffnungszeiten zu missbrauchen. Auch das allein ist schon Grund genug, für dieses Foulspiel die rote Karte zu zeigen“, so Erika Ritter.

ver.di gegen noch mehr verkaufsoffene Sonntage

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat sich gegen noch mehr verkaufsoffene Sonntage ausgesprochen. „Sonntägliche Ladenöffnungen, wie sie von interessierten Kreisen gerade jetzt während der Corona-Krise in die Diskussion gebracht werden, sind nicht nur rechtswidrig, sondern belasten den stationären Einzelhandel unnötig“, erklärte Erika Ritter, Fachbereichsleiterin für den Handel bei ver.di Berlin – Brandenburg am Dienstag in Berlin. Mit dieser Positionierung hat sich ver.di an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und die Fraktionen der Regierungsparteien und der CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt. Mit den Schreiben wirbt ver.di für eine sinnvolle Unterstützung des stationären Einzelhandels und lehnt rechtswidrige Genehmigungen von Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Eine anlasslose Freigabe von Sonntagsöffnungen ohne durch große Veranstaltungen ausgelöste große Besucherströme verstößt gegen geltendes Recht, wie erst in der letzten Woche erneut das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte.

Die aktuelle Kaufzurückhaltung habe viele Ursachen, betont Gewerkschafterin Ritter: Angst vor Ansteckung, weniger Kaufkraft wegen Kurzarbeit und Jobverlust und höhere Sparneigung der Verbraucher wegen der unsicheren Zeiten lassen sich nicht mit zusätzlichen Ladenöffnungen an Sonntagen beseitigen. „Der Umsatz im stationären Einzelhandel insbesondere mit Nichtlebensmitteln wird erst wieder anziehen, wenn die Sicherheit zurückkehrt: vor Corona-Infektionen, vor Jobverlust und vor Einkommenseinbußen“, so Ritter weiter. Was dem stationären Einzelhandel aktuell wirklich hilft, sind verträgliche, moderate Gewerbemieten, finanzielle Unterstützung vor allem des kleinen und mittelständischen Einzelhandels bei der Bewältigung von Corona bedingten Umsatzausfällen, Förderung und Unterstützung bei der Bewältigung des digitalen Wandels, eine handelsfreundlichere Weiterentwicklung des städtischen Umfelds in den Einkaufsstraßen und Kiezen und endlich auch die Besteuerung von Online-Riesen wie Amazon durch Schließen der Steuerschlupflöcher in der Welt.

Eilentscheidung des Berliner VG stoppt weitere Sonntagsöffnungen in Berlin

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir können euch mitteilen, dass das Berliner Verwaltungsgericht am heutigen Tag in seiner Eilentscheidung die kommenden drei per Allgemeinverfügung freigegebenen Sonntagsöffnungen wieder gestoppt hat, das waren:

  • am 21.07.2019 aus Anlass des Lesbisch-Schwulen Stadtfestes
  • am 4.08.2019 aus Anlass der Veranstaltung „Die Finals - Berlin 2019“
  • am 8.09.2019 aus Anlass der Internationalen Funkausstellung.

Denkbar ist, dass der Senat eine Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen wird. Ob ein dortiger Beschluss rechtzeitig vor den Terminen ergeht und wie dieser ausgeht, müssen wir offen lassen. Bekanntlich hat das OVG Berlin-Brandenburg bisher eine eigene Auffassung zu diesem Thema vertreten. Wir dürfen also weiter gespannt sein.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts findet ihr HIER

Die ver.di-Pressemitteilung findet ihr unten als Download.

P R E S S E I N F O R M A T I O N - OVG bestätigt Stopp des verkaufsoffenen Sonntags

OVG bestätigt Stopp des verkaufsoffenen Sonntags am 30. September 2018 in Berlin

ver.di begrüßt die Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zum Stopp des verkaufsoffenen Sonntags am 30.September 2018. Am gestrigen Mittwoch bestätigte das Oberverwaltungsgericht damit die erstinstanzliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes, wonach eine stadtweite Sonntagsöffnung anlässlich der Art Week offensichtlich rechtswidrig ist und daher zu unterbleiben hat. Neben der Entscheidung im konkreten Fall ist die Feststellung des OVG von besonderer Bedeutung, dass nicht jede größere Veranstaltung in Berlin geeignet ist, ein öffentliches Interesse für eine stadtweite Ladenöffnung an Sonntagen zu begründen. Diese Klarstellung ist wichtig für die sich immer wieder stellende Frage, wann ein „öffentliches Interesse“ an einer Sonntagsöffnung im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes besteht.

„Mit der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts und des OVG Berlin-Brandenburg sind wir bei der Klärung dieser Frage einen großen Schritt weiter gekommen“ sagte Erika Ritter, Landesfachbereichsleiterin Handel bei ver.di Berlin-Brandenburg. Zudem ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten im Einzelhandel. „Nicht nur, weil der arbeitsfreie Sonntag durch unsere Verfassung grundgesetzlich geschützt ist, sondern vor allem, weil unsere Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel ohnehin hoch flexibel an sechs Werktagen der Woche ihre für unsere Gesellschaft eminent wichtige und anspruchsvolle Arbeit leisten, brauchen diese den gemeinsamen freien Sonntag für ihre Erholung und gemeinsame Zeit mit ihren Angehörigen“, so Erika Ritter.

P R E S S E I N F O R M A T I O N zur Sonntagsöffnung am 30. Sept.

Sonntagsöffnung am 30. September in Berlin gestoppt:
Verwaltungsgericht folgt ver.di-Argumentation

Das Berliner Verwaltungsgericht ist mit einer Entscheidung vom 12. September 2018 der ver.di-Argumentation gefolgt und hat die geplante Sonntagsöffnung am 30. September 2018 anlässlich der Art Week gestoppt (Aktenzeichen: VG 4 L 323.18).

ver.di hatte am 28. August 2018 Klage und einen Eilantrag gegen die Genehmigungspraxis zu Sonntagsöffnungen in Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Gegenstand des Verfahrens war die Genehmigung eines 8. verkaufsoffenen Sonntages am 30. September 2018 anlässlich der Art Week durch die zuständige Senatsverwaltung. Nach Einschätzung von ver.di ist die Art Week selbst bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht geeignet, das öffentliche Interesse für die Sonntagsöffnung zu begründen, da eine ausreichende Bedeutung für ganz Berlin nicht gegeben ist. Dieser Einschätzung ist das Verwaltungsgericht jetzt gefolgt.

Zu erwarten ist, dass die Senatsverwaltung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. September 2018 Beschwerde einlegen könnte.

Presseinfo: OVG gestattet Sonntagsöffnungen

Berlin, 23. Januar 2018
Nr. 13

Landesbezirk Berlin-Brandenburg
www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Oberverwaltungsgericht gestattet Sonntagsöffnungen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Landes Berlin am 23. Januar 2018 beschlossen (OVG Berlin-Brandenburg, 1 S 4/18), die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Dezember 2017 (VG Berlin, VG 4 L 529/17) aufzuheben. Damit hat das Oberverwaltungsgericht die Allgemeinverfügung zu Sonntagsöffnungen im ersten Halbjahr 2018 wieder in Vollzug gesetzt. Die Berliner Geschäfte können daher an den Sonntagen 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 öffnen.

Das Oberverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine offensichtliche Rechtswidrigkeit, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, nicht zu erkennen sei. Die von der Stadt genannten Anlässe für die Sonntagsöffnungen (Grüne Woche und Sechstagerennen, Berlinale, ITB) würden vielmehr ein „öffentliches Interesse“ an einer stadtweiten Sonntagsöffnung begründen.

ver.di hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes mit Bedauern und Überraschung zur Kenntnis genommen.

„Die Entscheidung stellt einen Schritt in Richtung der Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags dar, was für die gesamte Gesellschaft, aber insbesondere für die zahlreichen Beschäftigten im Einzelhandel erhebliche nachteilige Folgen hat. Wir haben auch Zweifel, dass die Entscheidung des OVG mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Sonntags und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Einklang steht. Da gegen die Entscheidung des OVG im Eilverfahren jedoch kein Rechtsmittel gegeben ist, werden wir nun sorgfältig prüfen, ob wir das Hauptsachverfahren weiter betreiben, um so eine anderslautende Hauptsacheentscheidung herbeizuführen“, sagt Susanne Stumpenhusen, ver.di-Landesbezirksleiterin.

Presseinfo: Sonntagsöffnung vor Gericht

Berlin, 16. Januar 2018
Nr. 08

Landesbezirk Berlin-Brandenburg
www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Sonntagsöffnung vor Gericht – Senat legt Beschwerde ein

Das Land Berlin hat - wie erwartet - beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Berliner Sonntagsöffnungen eingelegt. „Wir gehen davon aus, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigen wird, da sich das Gericht bei seiner Eilentscheidung eng an der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema orientiert hat“, sagte Erika Ritter, ver.di-Fachbereichsleiterin Handel.

Seit mehr als einem Jahrzehnt werde anscheinend in Berlin gegen geltendes Ladenöffnungsrecht verstoßen. Diese Praxis wurde durch das Berliner Verwaltungsgericht vorerst gestoppt. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz sei dabei nach Auffassung von ver.di nicht das Problem, sondern seine Anwendung. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 2009 klargestellt hatte, dass weder das Umsatzinteresse von Händlern noch das Einkaufsinteresse von Kunden eine Ladenöffnung am Sonntag begründen können, wurde dennoch seither genau das gemacht. Wichtige Anlässe mussten dafür herhalten, dass die Läden an acht vom Senat allgemein genehmigten Sonntagen Umsatz machen können. Seit mehreren Jahren stoppen Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht diese rechtswidrige Praxis nahezu immer, so jetzt auch in Berlin.

„ver.di hat diese Überschreitung der Grenzen des Ladenöffnungsrechts stets kritisiert. Bis 2007 noch waren Klagen nur betroffenen Arbeitnehmern/innen mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft oder Händlern erlaubt. Diesen Klagen wurde regelmäßig das so genannte „Rechtsschutzinteresse“ entzogen, indem die Kläger/innen schon bei der ersten Gerichtsverhandlung unwiderruflich von jeglicher Sonntagsarbeit freigestellt wurden. Damit waren die Prozesse stets beendet. Zur inhaltlichen Urteilen kam es praktisch nie“, so Erika Ritter. Erst in den letzten Jahren entwickelte die Rechtsprechung vor dem Hintergrund von Ladenöffnung rund um die Uhr an Werktagen auch die Klagemöglichkeit durch eine betroffene Gewerkschaft, also von ver.di. Erst seitdem gibt es auch inhaltliche Urteile vor Verwaltungsgerichten. Die Rechtsüberschreitungen durch die Verwaltungen auf Druck der am Umsatz interessierten Händler wird seitdem deutlich gemacht und beispielhaft auch durch Verfahren unterbunden.
„Wenn jetzt Vertreter des Handels der Gewerkschaft ver.di vorwerfen, Menschen bevormunden zu wollen oder dem Handel zu schaden und ähnliches, muss eines klar festgestellt werden: wer das Recht jahrelang überschreitet und dazu massiv politischen Druck ausübt, sollte endlich in seine Schranken gewiesen werden. Rechtliche Regeln sind einzuhalten - ohne Wenn und Aber“, erläuterte Erika Ritter.

Es sei gut, dass beim Ladenöffnungsgesetz die Verwaltungsgerichte als Korrektiv da wären und endlich auch inhaltlich urteilten.

Ladenöffnung an Sonntagen

Ladenöffnung an Sonntagen? In Berlin bis auf weiteres nicht!

Die Medien haben es am 27.12.2017 vermeldet:

Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf Antrag von ver.di die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zur Öffnung an 3 Sonntagen 2018 vorerst gekippt. Damit ist nun auch klar: in Berlin ist seit vielen Jahren gegen geltendes Recht verstoßen worden. Dieser Zustand wird nun beendet.

Was hat das Verwaltungsgericht zu dieser Entscheidung bewogen?

Sonntage sind nach der Verfassung als arbeitsfreie Tage geschützt. Ausnahmen gibt es nur sehr eingeschränkt bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen. Diese sind bei den 3 vorgesehenen Sonntagsöffnungen nicht erfüllt:

- Weder „Grüne Woche“, noch ITB, Sechstagerennen oder Berlinale können als Veranstaltungen eine Bedeutung für ganz Berlin haben. ITB und „Grüne Woche“ finden auf dem Messegelände in Berlin-Charlottenburg statt. Eine Auswirkung auf andere Stadtgebiete, die auch dort eine Ladenöffnung rechtfertigen würde, konnte das Verwaltungsgericht nicht erkennen. Kurz: je weiter weg eine Anlassveranstaltung stattfindet, desto weniger vertretbar ist eine Ladenöffnung am Sonntag ...

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen ver.di-Info.

Novellierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

Das Präsidium des Landesbezirksvorstands sowie die Landesbezirksleitung empfehlen dem Landesbezirksvorstand folgenden Beschluss:

Der ver.di Landesbezirksvorstand Berlin-Brandenburg lehnt die Pläne der Brandenburgischen Landesregierung ab, das Ladenöffnungsgesetz zu novellieren. Mit der Gesetzesnovelle ist beabsichtigt, den sechsten der bisher bereits möglichen sechs Öffnungssonntage bei Vorliegen von besonderen Anlässen in bis zu fünf Teilen eines Gemeindegebiets jeweils gemeindeteilbezogen zu gewähren. Die Folge wäre, dass in einer Gemeinde dadurch an bis zu zehn Sonntagen Geschäfte öffnen dürften und die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe dadurch insgesamt erheblich beeinträchtigt wäre.

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Info.

Pressemitteilung über die zusätzlichen Ladenöffnungszeiten an Sonntagen im Jahr 2016

Mehr dazu in der unten als Download zur Verfügung stehenden vollständigen Presseinfo.

Rechtsbruch: 10 freigegebene Sonntagsöffnungen in Potsdam

Wenn Kommunalpolitiker gleich welcher Partei zum wiederholten Mal den Versuch starten,  das Brandenburger Ladenöffnungsgesetz weiter zu untergraben sollte einen dies doch recht nachdenklich stimmen. Diejenigen  Potsdamer Stadtverordneten, die der Vorlage zur Erweiterung der Sonntagsarbeit  ihre Zustimmung erteilt haben, scheinen sich für die Arbeitsbedingungen der ca. 80 000 Beschäftigten des Potsdamer und Brandenburger Einzelhandels nicht sonderlich zu interessieren. Sie missachten so auch die Interessen vieler ihrer Wähler.

Laut Brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz haben Beschäftigte schon jetzt an bis zu 6 Sonntagen zusätzlich zu arbeiten. An Werktagen ist von Montag bis Samstag eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten zwischen 0.00 und 24.00 Uhr erlaubt. Diese Möglichkeit der Ausweitung der Öffnungszeiten wird von immer mehr Kaufland, REWE  und real Märkten, um nur einige zu nennen, zum Nachteil der dort Beschäftigten genutzt, um vermeintlich mehr Verkaufserlöse zu erzielen. Es ist auch deshalb nicht erkennbar, worin ein besonderes Versorgungsinteresse der Bürger  darüber hinausgehend an Sonn- und Feiertagen zusätzlich bestehen sollte.

Dabei gibt es  schon jetzt, so in der Touristenstadt Potsdam und in der Bäderstadt Belzig genug Möglichkeiten, an  40 von 52 Sonntagen, das sind  fast 80 % aller Sonntage, die Läden offen zu halten, um z.B. Backerzeugnisse, Zeitungen und Waren des  touristischen Bedarfs zu verkaufen. Dabei ist es für   Beschäftigte des Einzelhandels unerheblich, für  welche Art von Waren sie ihren Sonntag opfern sollen, um zu verkaufen.

Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht mehr erkennbar, denn die Kinder und Partner haben am Sonntag Freizeit und Mutti kann leider z. B. nicht mit ins Kino, zum Geburtstag oder mit zum Handballspiel.

Wohl gemerkt, es handelt sich um Beschäftigte, die im  allein am Profit orientierten Einzelhandel tätig sind und nicht zum Beispiel um Krankenschwestern oder auch Feuerwehrleute und Eisenbahner, die im Gegensatz dazu  an den Wochenenden gesellschaftlich notwendige Arbeit im Dienste aller Bürger leisten und dafür auch notwendige Entlohnung und Arbeitszeitausgleiche erhalten ( sollten ).

Ich vertrete den Standpunkt, dass jeder Kunde von Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr seit der letzten Änderung des Ladenöffnungsgesetztes, genug Gelegenheit haben dürfte einzukaufen!

Dazu kommt: Durch unregelmäßige Arbeits- und Erholungszeiten verursachter Druck und Stress und somit gesundheitliche Einschränkungen und Gefahr durch Krankheiten für die Beschäftigten, ist in Unternehmen des mit dem Einzelhandel drittgrößten Arbeitgebers in Deutschland,  bereits jetzt tägliche Praxis. Der  durch Ausweitung der Sonntagsarbeit entstandene vermehrte wirtschaftlichen Schaden, verursacht durch zunehmend krankheitsbedingten Ausfall der Beschäftigten bei den Unternehmen im Einzelhandel und den gesetzlichen Krankenkassen, ist schon jetzt immens und wird weiter zunehmen.

Ich glaube, die Abgeordneten im Potsdamer Stadtparlament wurden dem  Wortsinn nach als Volksvertreter und nicht als Lobbyisten vom Wähler dorthin geschickt.

Wo eine ehemals stolze und Freie Demokratische Partei landen kann, die den Ehrennamen „Mövenpickpartei“ vom Volke verliehen bekam, ist jedenfalls inzwischen hinlänglich bekannt und sollte dem einen oder anderen „ Wirtschaftsförderer“ in Potsdam ebenfalls zu denken geben.

Uwe Diedrich 
Stellvertretender Bezirksgeschäftsführer 
ver.di Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg

Verkaufsoffene Sonntage in der Region

Seit mehreren Jahren streitet ver.di für die Einhaltung der ohnehin schon weiten Ladenöffnungsregelungen in der Region. Endlich kehrt zumindest in Potsdam wieder Ordnung ein.
Mehrmals hatte sich die Brandenburgische Landeshauptstadt schon über die Marke von maximal 6 Sonntagsöffnungen hinweggesetzt, weshalb das zuständige Ministerium im Jahr 2012 erstmals eine Weisung zur Einhaltung der Vorgaben des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes erteilt hatte. Die Wirkung hielt aber nicht an: in 2013 waren es wieder deutlich mehr Ladenöffnungen. Umso mehr freuen wir uns über die Entscheidung der Stadt für Gesetzestreue. Anderenfalls waren die ver.di-Kollegen bereits vorbereitet: Eine juristische Auseinandersetzung war schon geplant. Die wird es jetzt in anderen Fällen geben ...
Artikel auf PNN, 23.1.2014 - Verkaufsoffene Sonntage: Potsdam kuscht  >> Mehr

ver.di-Aktion gegen Ladenöffnung am Wahlsonntag

Berlin, 20. September 2013
Nr. 136

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

ver.di-Aktion gegen Ladenöffnung am Wahlsonntag

Am kommenden Sonntag, dem 22. September 2013 protestiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die vom Senat genehmigte Ladenöffnung am Wahlsonntag.
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr findet eine bunte Aktion vor der H&M-Filiale in der Berliner Friedrichstraße 79/80 (zwischen Französischer Straße und Behrenstraße) statt. „Die Erlaubnis des Senats, ausgerechnet am Sonntag der Bundestagswahl die Läden öffnen zu können, ist ein Skandal von besonderer Qualität“, sagt Erika Ritter, ver.di Fachbereichsleiterin Handel.

Betroffen sind zigtausende Verkäuferinnen und Verkäufer, die statt in Ruhe und Besonnenheit zur Wahl gehen zu können, durch Arbeit daran gehindert oder mindestens stark eingeschränkt werden. „Dieser Vorgang zeigt deutlich, wie wenig die Beschäftigten des Einzelhandels den politisch Verantwortlichen in Berlin noch wert sind“, meint Erika Ritter.

Als Begründung für die Sonntagsfreigabe musste die Veranstaltung „Berlin Art Week“ herhalten. Vermutlich werden nun etliche Kundinnen und Kunden ebenfalls, statt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, shoppen gehen. „So wird wohl die Wahlbeteiligung weiter absinken“, sagt Erika Ritter.

Für Rückfragen:
Carla Dietrich, ver.di Gewerkschaftssekretärin Handel, Tel.: 030 / 88 66 5599,
mobil: 0160/90 55 43 72.

ver.di Kampagnen